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Sinner: "Bayern fördert ehrenamtliches Engagement der pflegenden
Angehörige"

Main-Spessart. Bayern verbessert die Versorgung altersverwirrter Menschen und entlastet pflegende Angehörige. Das Kabinett gab in dieser Woche grünes Licht für eine neu gefasste Verordnung zur Sozialen Pflegeversicherung, mit der die finanzielle Förderung von pflegenden Angehörigen, Betreuungsgruppen und ehrenamtlichen Helfern weiter ausgebaut wird, freut sich Bayerns Staatskanzleichef Eberhard Sinner und sieht darin das bürgerschaftliche Engagement vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger honoriert.

Diese sollten sich an ihren Hausarzt oder die Sozialstation wenden, wo man ihnen weiterhelfen kann.

Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär" sollen Demenzkranke möglichst lange in ihrer eigenen Wohnung leben können und in ihrer vertrauten Umgebung integriert bleiben. Eberhard Sinner und Sozialministerin Christa Stewens: „Wir wollen verwirrten älteren Menschen und ihren Angehörigen ganz gezielt helfen und damit den familiären Zusammenhalt in Bayern weiter stärken. Gleichzeitig fördern wir das ehrenamtliche Engagement von Menschen für Menschen und geben damit ein wichtiges Signal für das soziale Bayern." Mit der neuen Verordnung wird das Förderverfahren vereinfacht und die Förderung der ehrenamtlichen Helferkreise auf eine stundenbezogene Förderung umgestellt, so dass ab 2007 grundsätzlich jede Einsatzstunde der ehrenamtlichen Helfer förderfähig ist.

Darüber hinaus wird der bisherige Höchstbetrag für die Förderung von Betreuungsgruppen, ehrenamtlichen Helferkreisen und Angehörigengruppen, die pflegenden Angehörige stundenweise entlasten, um mehr als 60 Prozent von heute insgesamt 8.000 Euro auf künftig 13.000 Euro pro Jahr angehoben. Nach den Worten von Sozialministerin Stewens baut Bayern damit seine bundesweite Vorreiterstellung bei der Umsetzung des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes weiter aus.

 

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